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Bei Verlust einer Betriebserlaubnis eines zulassungsfreien Fahrzeuges (z.B.Mofa, Roller bis 50ccm Hubraum, u.ä.) erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde. Mit dieser Bescheinigung kann über den Hersteller des Fahrzeuges oder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüforganisation eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragt werden. Hierfür ist eine schriftliche Verlusterklärung des Eigentümers des Fahrzeuges erforderlich.
KFZ_Verlusterklaerung-Betriebserlaubnis.pdf (memmingen.de)