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Falls die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II nicht mehr auffindbar ist bzw. gestohlen wurde, müssen neue Dokumente ausgestellt werden. Für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist zunächst eine Eidesstattliche Erklärung erforderlich. Die Eidesstattliche Erklärung kann nur vom eingetragenen Halter (bei Firmen zwingend vom einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer oder Prokuristen - Nachweis erforderlich) abgegeben werden.
Wichtig: Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des alten Fahrzeugbriefes dauert das Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt mindestens 2 Wochen, erst danach kann ein Ersatz ausgestellt werden.
Hierfür müssen Sie nach Fristablauf nochmal bei der Zulassungsbehörde vorsprechen.